Private Krankenversicherung Beitragsvergleich

Private Krankenversicherung Beitragsvergleich – Der Online PKV Vergleich

Krankenkassen

Übersicht zu den Krankenkassen (GKV und PKV) in Deutschland
Die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt das Ziel eine umfassende Krankenversicherungsleistung auf Grundlage des Solidarprinzips zu verwirklichen. Damit erhält jeder gesetzlich Versicherte ein umfassendes Leistungsspektrum, welches nicht an einem bestimmten Beitrag gekoppelt ist. Der zu zahlende Beitragssatz wird von der Bundesregierung definiert. Attraktiv macht die gesetzliche Absicherung, die Möglichkeit Familienangehörige kostenfrei mit zu versichern.

Für eine Erweiterung der Leistungen stehen gesetzlich Versicherten die Möglichkeit zur Verfügung, weitere Leistungen durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung zu erhalten.

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) existieren für definierte Regionen, welche üblicherweise im Rahmen der Bundesländer bestehen.

Betriebskrankenkassen (BKK)

Betriebskrankenkassen können in Deutschland von Arbeitgebern bzw. Unternehmen ins Leben gerufen werden. Vorraussetzung zur Gründung einer Krankenkasse durch einen Arbeitgeber ist, dass mindestens 1.000 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer vorhanden sind. Heute können auch betriebsexterne Versicherungspflichtige Personen den Betriebskrankenkassen beitreten.

Ersatzkassen

Ersatzkrankenkassen (EKK) gründeten sich ursprünglich aus Selbsthilfegruppen.

Innungskrankenkassen (IKK)

Innungskrankenkassen dürfen grundsätzlich von Handwerksinnungen mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen ins Leben gerufen werden. Ein Beitritt für externe Personen ist auch hier heute möglich.

Die verschiedenen Charakteristika der gesetzlichen Kassen sind historisch gewachsen. Heute wird deutlich, dass immer wieder mehrere Krankenkassen fusionieren und die historische Herkunft der Kassen an Bedeutung verliert.

Private Krankenversicherung PKV

Die Gesellschaften der privaten Krankenversicherung (PKV) stellen in seiner Gesamtheit den Widerpart zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Der Beitritt zur Krankenvollversicherung ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Besonderes Merkmal der PKV sind die Leistungs- und Beitragsindividualität.